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Rechtsberatung in allen Teilbereichen des Zivilrechts

Das Zivilrecht, auch als Privatrecht bekannt, ist Ausgangspunkt für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten. Denn dem Zivilrecht sind gleich mehrere Rechtsgebiete untergeordnet, die alle Konfliktpotential bergen. Haben Sie Fragen zu einem getätigten Kauf oder sind Sie unzufrieden mit einer Handwerkerleistung? Wenden Sie sich an mich. Ich helfe Ihnen weiter mit meinem juristischen Sachverstand und Engagement. 

Unter anderem in folgenden zivilrechtlichen Themen setzte ich mich für Sie ein: 

Das allgemeine Zivilrecht betrifft das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen juristisch gleichgestellten Subjekten oder vereinfacht gesagt:

Im BGB sind die Rechte und Pflichten der Bürger untereinander festgelegt.

Ob Fragen oder Konflikte in Bezug auf einen Kauf-, Miet- oder Dienstvertrag; Eigentum und Besitz; Ehe, Betreuung und Vormundschaft oder Erbfolge, Testament und Erbschein – All das sind zivilrechtliche Angelegenheiten, zu denen ich Sie gerne berate. Weil allgemeine Zivilrecht derart umfangreich ist, werden Sie durch mich sozusagen rundum betreut und stets loyal vertreten. 

Anspruch auf Schadenersatz

Auch die Themen Schadenersatz und Schmerzensgeld sind Bestandteil des Zivilrechts. Wenn Sachen beschädigt werden oder Menschen zu Schaden kommen, ist es immer gut, zu wissen, in welchen Sachverhalten Sie Anspruch auf Erstattung der materiellen und immateriellen Schäden haben. In diesen Fällen kann ich Ihnen fundiert Auskunft geben und Ihnen dabei helfen, Ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen. 

Offene Rechnung durchsetzen

Viele Handwerker kennen das Problem, dass ein Auftraggeber eine Rechnung ganz oder teilweise nicht bezahlt. Wollen auch Sie eine Zahlungsaufforderung durchsetzen? Dann wenden Sie sich an mich. Wenn Sie fälschlicherweise vorgeworfen bekommen, Sie hätten eine Leistung nicht oder schlecht erbracht, verteidige ich Sie gegen diese Vorwürfe und fordere die Zahlung gegebenenfalls per Mahnverfahren vor Gericht ein.