Wenn ein geliebter Mensch geht, streiten seine Hinterbliebenen leider oft wegen des Erbes. Das muss nicht sein. Viele Familienstreitigkeiten lassen sich im Vorfeld vermeiden, wenn man sich rechtzeitig mit der Nachlassregelung an einen Anwalt für Erbrecht wendet.
Nachlass und Erbschaft sind sensible Angelegenheiten. Verlassen Sie sich darauf, dass ich Sie diskret und gewissenhaft betreue. Ich berate Sie gerne bei der Regelung und Gestaltung Ihrer Nachlassangelegenheiten, prüfen Pflichtteilsansprüche und sonstige erbrechtliche Ansprüche. Selbstverständlich vertrete ich Sie in Erbstreitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich.
Es ist ein beruhigendes Gefühl, wenn der Nachlass noch zu Lebzeiten geregelt ist. Mit mir als Ihrem Anwalt für Erbrecht an Ihrer Seite haben Sie Gewissheit, dass alles in Ihrem Sinne geordnet ist und Ihren individuellen erbrechtlichen Gestaltungsvorstellungen Rechnung getragen wird. Gerne prüfe ich hierzu das von Ihnen bereits erstellte Testament oder helfe Ihnen bei der rechtssicheren Organisation Ihres Nachlasses von Anfang an.
Per Gesetz hat der engste Familienkreis eines Erblassers (Ehegatten, Kinder, Eltern) einen Anspruch auf ein Pflichtteil vom Erbe. Dieser Anspruch besteht auch, wenn im Testament des Erblassers etwas anderes festgehalten wurde oder überhaupt keine Nachlassregelung existiert. Sollte Ihnen kein oder ein zu geringer Erbteil zugesprochen werden, kann Ihr Pflichtteilanspruch geltend gemacht werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an mich. Ich verlange gerne Auskunft und Auszahlung des Pflichtteils vom Erbe für Sie. Ist eine einvernehmliche Lösung mit den Erben oder der Erbengemeinschaft nicht möglich, klage ich den Anspruch für Sie ein.